AGB

Alexandra Heim

Hebamme

Am Flößlein 13

97246 Eibelstadt

- nachfolgend Hebamme genannt -

 

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

 

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.

 

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

 

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

 

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

 

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

 

Nichtigwerden des Behandlungsvertrages bei Umzug der Klientin

Hiermit nehme ich zur Kenntnis, dass die Hebamme ein festes Einsatzgebiet für Hausbesuche hat. Wenn ich also während der Betreuungszeit umziehen möchte, informiere ich die Hebamme so bald wie möglich darüber und nehme zur Kenntnis, dass der Behandlungsvertrag damit zunächst unwirksam wird.

Wenn ich weiterhin in einem der nachstehend genannten Orte/Stadtteile wohne, kann die Betreuung trotzdem wie geplant stattfinden, wenn es der Einsatzplanung der Hebamme nicht in erheblichem Maße widerspricht.

Das derzeitige Einsatzgebiet von Hebamme A. Heim umfasst:

97246 Eibelstadt

97286 Sommerhausen

97286 Winterhausen

97199 Ochsenfurt

97236 Randersacker

97288 Theilheim

97236 Lindelbach

97072 Würzburg- Sanderau

97074 Würzburg- Frauenland (angrenzend an Sanderau, Hubland nicht eingeschlossen)

97084 Würzburg- Heidingsfeld

97234 Fuchsstadt